Führerscheinklassen

Führerscheinklassen im Überblick

 

Die Einteilung der Führerscheinklassen gilt für die gesamte EU. Mit welchem Führerschein man welche Fahrzeuge steuern darf, zeigt dir die folgende Aufstellung.

 

Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – bis zu 3500kg zGG
bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Eingeschlossene Klassen: AM, L


Führerscheinklasse B96

Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination:
zwischen 3.500 kg und maximal 4.250 kg
Keine Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 bei BF17)


Führerscheinklasse BE

KFZ mit Anhänger über 750 kg zGG aber max. 3.500 kg zG
Ausbildung und Prüfung nur Praxis erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Vorraussetzung: Vorbesitz Klasse B erforderlich


Führerscheinklasse MOFA

Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH) oder Roller max. 25 km/h bis 50 ccm Hubraum
Mindestalter: 15
Nur theoretische Prüfung


Führerscheinklasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter: 16
Nur theoretische Prüfung


Führerscheinklasse AM

Kleinkrafträder max. 50cm³ / max. 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre


Führerscheinklasse A1

Krafträder bis zu 11kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM


Führerscheinklasse A2

Krafträder bis zu 35kW
bei zweijährigem Vorbesitz von A1 → nur praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, A1


Führerscheinklasse A

Krafträder mit mehr als 50cm³ /mehr als 45km/h
bei zweijährigem Vorbesitz von A2 → nur praktische Prüfung
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

 

 


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