Welcher Führerschein passt zu dir? Hier findest du unsere Führerscheinklassen und die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick.
Klasse B – Pkw
Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg fahren. Das Fahrzeug darf neben dem Fahrersitz über maximal acht weitere Sitzplätze verfügen.
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind erlaubt. Schwerere Anhänger sind ebenfalls möglich, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre Begleitetes Fahren (BF17): ab 17 Jahren Eingeschlossene Klassen: AM und L
B96 – die Erweiterung für größere Anhänger
Du möchtest mit einem größeren Anhänger oder Wohnwagen unterwegs sein? Mit B96 darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mehr als 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg betragen.
Für B96 ist keine Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre Mit BF17: ab 17 Jahren
Klasse BE – Pkw mit Anhänger
Mit der Klasse BE darfst du ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger kombinieren, dessen zulässige Gesamtmasse höchstens 3.500 kg beträgt.
Voraussetzung: Klasse B Mindestalter: 18 Jahre Mit BF17: ab 17 Jahren
Mofa
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du entsprechende einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bzw. Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h fahren.
Mindestalter: 15 Jahre
Hinweis: Beim Mofa handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Prüfbescheinigung.
Klasse AM – Roller & Kleinkrafträder
Die Klasse AM ist unter anderem für leichte zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie bestimmte leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge vorgesehen.
Mindestalter: 15 Jahre
Klasse A1 – Leichtkrafträder
Mit der Klasse A1 darfst du Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.
Zur Klasse A1 gehören außerdem bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: AM
Klasse A2 – Motorrad
Die Klasse A2 gilt für Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg.
Das Motorrad darf außerdem nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist für den Aufstieg auf A2 grundsätzlich nur die praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A – Motorrad ohne Leistungsbegrenzung
Die Klasse A berechtigt zum Führen von Motorrädern ohne die Leistungsbegrenzung der Klasse A2. Sie umfasst außerdem bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Direkteinstieg: ab 24 Jahren Aufstieg von A2: nach mindestens zweijährigem Vorbesitz grundsätzlich über die praktische Prüfung möglich Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Klasse L – Land- und Forstwirtschaft
Die Klasse L ist für bestimmte land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen vorgesehen.
Dazu gehören Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Mit Anhängern gelten zusätzliche Einschränkungen. Außerdem umfasst die Klasse bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h.