BF 17

Dein Weg zum
begleiteten Fahren ab 17 (BF17)
Mit BF 17 fährst du schon ab 17 – sicher, begleitet und mit klaren Regeln.

Mit 17 schon Auto fahren? Klar!

Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 kannst du bereits mit 17 Jahren deinen Autoführerschein machen und wertvolle Fahrpraxis sammeln.

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du mit der Klasse B oder BE allerdings nur fahren, wenn eine eingetragene Begleitperson dabei ist.

Wann kannst du anfangen?

Mit der Fahrausbildung kannst du bereits mit 16½ Jahren beginnen.

Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag möglich.

Nach bestandener Prüfung erhältst du deine BF17-Prüfungsbescheinigung und kannst ab deinem 17. Geburtstag begleitet fahren.

Wer darf dich begleiten?

Deine Begleitperson muss:

✓ mindestens 30 Jahre alt sein

✓ seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen

✓ bei der Beantragung höchstens 1 Punkt in Flensburg haben

✓ offiziell als Begleitperson eingetragen sein

Du kannst auch mehrere Begleitpersonen eintragen lassen.

Was muss deine Begleitperson beachten?

Die Begleitperson soll dir Sicherheit geben, dich unterstützen und dir bei Bedarf Hinweise geben. Sie ist aber kein Fahrlehrer und darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.

Für Begleitpersonen gelten außerdem gesetzliche Alkohol- und Drogengrenzwerte.

Ab 18 alleine fahren

Mit deinem 18. Geburtstag entfällt die Begleitauflage und du darfst alleine fahren.

Deine BF17-Prüfungsbescheinigung ist noch bis zu drei Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig. Kümmere dich deshalb rechtzeitig um deinen Kartenführerschein.

Wichtig: Nicht ohne Begleitperson fahren!

Solange du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst du mit Klasse B oder BE nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Wer trotzdem alleine fährt, muss unter anderem mit einem Bußgeld, einem Punkt und dem Widerruf der Fahrerlaubnis rechnen.

Bereit für deinen Führerschein mit 17?

Melde dich bei uns – wir begleiten dich von der Anmeldung bis zur Prüfung!

Alle Formulare & Anträge

Hier findest du alles, was du brauchst


Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Anlage 1)

Angaben der Begleitperson (Anlage 2)



Antrag Fahrerlaubnis pdf Anlage 1 bF 17 pdf Anlage 2 bF 17 pdf


HÄUFIGE FRAGEN ZU BF17

Darf ich mit 17 alleine fahren?

Nein. Bis zu deinem 18. Geburtstag muss eine für dich eingetragene Begleitperson dabei sein.

Muss meine Begleitperson immer dieselbe sein?

Nein. Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen.

Muss die Begleitperson vorne sitzen?

Nein. Entscheidend ist, dass die eingetragene Begleitperson während der Fahrt dabei ist.

Darf meine Begleitperson ins Lenkrad greifen?

Nein. Du bist der Fahrer und trägst die Verantwortung für das Fahrzeug. Die Begleitperson übernimmt nicht die Funktion eines Fahrlehrers.

Kann ich BF17 mit B197 machen?

Ja. BF17 und B197 können miteinander kombiniert werden.

Kann ich schon mit 16 anfangen?

Mit der Ausbildung kannst du ab 16½ Jahren beginnen.

Was passiert an meinem 18. Geburtstag?

Ab deinem 18. Geburtstag entfällt die BF17-Begleitpflicht. Dann darfst du im Rahmen deiner Fahrerlaubnis alleine fahren.