Voraussetzungen für die Begleitperson:
- über 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen
Fahrerlaubnis der Klasse B
- max. 1 Punkt im Fahreignungsregister zum
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Bedingungen sehen so aus:
- es muss eine Ausnahmegenehmigung
beantragt werden
- Einschränkung der Fahrerlaubnis auf
Fahren in Begleitung ( bis 18 )
- Geltungsbereich nur in
Deutschland und Österreich
Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss nicht nur ein Bußgeld bezahlen. Das Fahren ohne Begleitperson gleicht der Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Laut § 21 Straßenverkehrsgesetz kann eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. In der Regel werden jedoch eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt vergeben. Außerdem verhängt die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins. Dieser wird erst wieder neu erteilt, sobald ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolviert wurde.
Unten finden Sie den Antrag und 2 Anlagen
zum "Begleiteten Fahren ab 17"
1. Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
(Anlage 1)
2. Angaben der Begleitperson
(Anlage 2)