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Info Theorieunterricht
13.07.2024
Info TÜV-Prüfungen
Eine Rückgabe von bestätigten Prüfterminen ist in Abstimmung mit der Region (Disposition)
nur in begründeten Ausnahmefällen und mit einem Vorlauf von mind. 5 Werktagen vor dem
23.01.2023
nur in begründeten Ausnahmefällen und mit einem Vorlauf von mind. 5 Werktagen vor dem
Termin möglich.
Bußgeldkatalog
Am Dienstag, 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr in Kraft getreten. Für Verkehrssünder wie Raser und Falschparker wird es jetzt deutlich teurer.
Zudem sollen Radfahrer und Fußgänger besser geschützt werden. Auf ursprünglich geplante verschärfte Regeln zu Fahrverboten wurde jedoch verzichtet. Vorausgegangen war ein langer Streit zwischen Bund und Ländern.
Das sind die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:
• Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot
abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
• Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell
fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
• Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
• Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt
zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
• Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge
und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
• Wer keine Rettungsgasse
bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
• Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen
innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
• Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet - statt wie bisher mit bis zu 25 Euro.
• Auto-Poser
aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Schlüsselzahl 197
In diesem Artikel erklären wir Ihnen kurz und knapp, was es mit der neuen Regelung auf sich hat, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie die Schlüsselzahl 197 zu verstehen ist.
Der aktuelle Stand:
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16. November 2020 wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach ist es ab dem 01. April 2021 möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.
Darum geht’s:
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird zukünftig die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen.
Das sind die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Automatikeintrag:
- Der Fahrschüler absolviert während der Ausbildung eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr
- Ziel der Schulung ist der sichere Umgang des Schülers mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe - Nachweisen muss der Schüler dies im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten Fahrzeit mit dem Fahrlehrer. Diese Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden.
- Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung (vgl. Anlage 7 FahrschAusbO) aus, welche die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt. Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt.
- Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der Klasse B.
Die Schlüsselzahl 197:
Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV). Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten Prüfungen.
Automatikregelung ab dem 1. April
Eine wichtige Neuerung gibt es im Jahr 2021 für Führerscheinanwärter: die sogenannte Automatikregelung. Sie besagt, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müssen sie nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schalter machen und von der Fahrschule die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe bescheinigt bekommen. Diese müssen sie in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt nachweisen, unter anderem beim Anfahren am Berg, Abbiegen, in Vorfahrtsituationen sowie mit einer umweltschonenden Fahrweise. Bei Erfolg wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Diese dient jedoch nur statistischen Zwecken und hat keine einschränkende Wirkung, außer bei aufbauenden Erweiterungsklassen. Die Automatikregelung greift
ab dem
1. April 2021, nachdem sie ursprünglich schon für das Jahr 2020 geplant war.
Neue Prüfzeiten ab 01.01.2021
Klassen | bisher | ab 01.01.2021 |
---|---|---|
AM | 45 Minuten | 55 Minuten |
A1 | 45 Minuten | 70 Minuten |
A Direkteinstieg | 60 Minuten | 70 Minuten |
A Aufstieg | 40 Minuten | 60 Minuten |
A2 Direkteinstieg | 60 Minuten | 70 Minuten |
B | 45 Minuten | 55 Minuten |
BE | 45 Minuten | 55 Minuten |
C | 75 Minuten | 85 Minuten |
CE | 75 Minuten | 85 Minuten |
C1 | 75 Minuten | 85 Minuten |
C1E | 75 Minuten | 85 Minuten |
D | 75 Minuten | 85 Minuten |
DE | 70 Minuten | 80 Minuten |
T | 60 Minuten | 70 Minuten |
B196
Was kostet ein Motorradführerschein Kl. B mit Schlüsselzahl 196?