Fahrschule 
Bruns & Rathjen
Scheeßel & Lauenbrück

Aktuelles

Erste Hilfe Kurse jetzt selber buchen

Ihr habt jetzt die Möglichkeit eure Erste Hilfe Kurse selber zu buchen unter dem Button Erste Hilfe Kurse auf unserer Homepage oder gleich hier.



Kursanmeldung 30.08.2024

 Info Theorieunterricht

         

Zum Theorieunterricht bitte vorher Online anmelden, da nur eine begrenzte Anzahl an Personen teilnehmen kann. Wir bitten um euer Verständnis.

13.09.2023

         


MOTORRAD 

FAHREN


ohne Prüfung

 Info TÜV-Prüfungen

Eine Rückgabe von bestätigten Prüfterminen ist in Abstimmung mit der Region (Disposition)
nur in begründeten Ausnahmefällen und mit einem Vorlauf von mind. 5 Werktagen vor dem
Termin möglich.
23.01.2023

 Neuer Bußgeldkatalog

 Am Dienstag, 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr in Kraft getreten. Für Verkehrssünder wie Raser und Falschparker wird es jetzt deutlich teurer.
Zudem sollen Radfahrer und Fußgänger besser geschützt werden. Auf ursprünglich geplante verschärfte Regeln zu Fahrverboten wurde jedoch verzichtet. Vorausgegangen war ein langer Streit zwischen Bund und Ländern.

Das sind die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:

• Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem     Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden. 
• Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
• Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
• Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
• Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
• Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
• Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet - statt wie bisher mit bis zu 25 Euro.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
09.11.2021

Automatik- oder Schaltwagenausbildung


Mit dem neuen ID4 von VW können wir jetzt auch den Auto-Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 (Automatik) anbieten. Prüfung im Automatik-Auto ablegen und ohne Beschränkung Schaltwagen fahren. Weitere Infos siehe unten.

02.06.2021



Prüfung im 

Automatik-Auto 

ablegen!


  •  Volle Konzentration  auf den Verkehr
  •  Kein "Abwürgen" in der Prüfung
  •  Keine Schaltvorgänge

Trotzdem 

ohne Beschränkung 

Schaltwagen fahren.

10.04.2021

Schlüsselzahl 197

In diesem Artikel erklären wir Ihnen kurz und knapp, was es mit der neuen Regelung auf sich hat, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie die Schlüsselzahl 197 zu verstehen ist.


Der aktuelle Stand:
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16. November 2020 wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach ist es ab dem 01. April 2021 möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.


Darum geht’s:
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird zukünftig die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen.

Das sind die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Automatikeintrag:
- Der Fahrschüler absolviert während der Ausbildung eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr
- Ziel der Schulung ist der sichere Umgang des Schülers mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe - Nachweisen muss der Schüler dies im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten Fahrzeit mit dem  Fahrlehrer. Diese  Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden.
- Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung (vgl. Anlage 7 FahrschAusbO) aus, welche die  Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt. Die Bescheinigung wird bei der praktischen  Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt. 
- Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der Klasse B.

Die Schlüsselzahl 197:
Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV). Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten Prüfungen.


12.01.2021

Automatikregelung ab dem 1. April


Eine wichtige Neuerung gibt es im Jahr 2021 für Führerscheinanwärter: die sogenannte Automatikregelung. Sie besagt, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müssen sie nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schalter machen und von der Fahrschule die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe bescheinigt bekommen. Diese müssen sie in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt nachweisen, unter anderem beim Anfahren am Berg, Abbiegen, in Vorfahrtsituationen sowie mit einer umweltschonenden Fahrweise. Bei Erfolg wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Diese dient jedoch nur statistischen Zwecken und hat keine einschränkende Wirkung, außer bei aufbauenden Erweiterungsklassen. Die Automatikregelung greift ab dem 1. April 2021, nachdem sie ursprünglich schon für das Jahr 2020 geplant war.
05.01.2021

    Neue Prüfzeiten ab 01.01.2021 

                                                 

01.01.2021
Klassen bisher ab 01.01.2021
AM 45 Minuten 55 Minuten
A1 45 Minuten 70 Minuten
A Direkteinstieg 60 Minuten 70 Minuten
A Aufstieg 40 Minuten 60 Minuten
A2 Direkteinstieg 60 Minuten 70 Minuten
B 45 Minuten 55 Minuten
BE 45 Minuten 55 Minuten
C 75 Minuten 85 Minuten
CE 75 Minuten 85 Minuten
C1 75 Minuten 85 Minuten
C1E 75 Minuten 85 Minuten
D 75 Minuten 85 Minuten
DE 70 Minuten 80 Minuten
T 60 Minuten 70 Minuten

Erste-Hilfe-Kurs

Ab Januar 2021 bieten wir auch wieder
Erste-Hilfe-Kurse an
(jeden 3. Samstag im Monat in Rotenburg)
 
Lehrgangsdauer 9 UE a´ 45 Minuten
Kosten 50,00 €
 
17.12..2020



25 €

Rabatt


Rabattaktion!

Bei einer verbindlichen Anmeldung über das Online-Anmeldeformular gewähren wir dir
25,- € Rabatt auf deinen Führerschein (außer Mofa).
01.12.2020

B196

Was kostet ein Motorradführerschein Kl. B mit Schlüsselzahl 196?

Grundbetrag: 260,-- €
8 Fahrstunden zu 54,-- € (45 min)
2 Sonderfahrten zu 63,-- € (Überlandfahrt und Autobahn)
 
Preisbeispiel bei Erweiterung auf Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Die Kosten liegen bei 818,-- € und beinhalten folgende Leistungen: Grundbetrag für 4 x 90 min Theorie und 5 x 90 min Fahrstunden. 
Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
(4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so dass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Die Verordnung wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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